2. Eigenes Verhalten im Internet
Der Internetnutzer ist heute nicht mehr nur passiver Empfänger von bereitgestellten Inhalten, vielmehr möchte er das Internet aktiv mitgestalten – sei es mittels einer eigenen Webseite, sei es auf Musik-, Video- und Fotoportalen, sozialen Netzwerken, Blogs und Foren. Damit ist das Internet in eine neue Phase eingetaucht (das sogenannte Web 2.0).
Täglich werden millionenfach Privatbilder und Musikdateien hoch- und heruntergeladen, in Meinungsportalen werden Informationen ausgetauscht und soziale Netzwerke ersetzen den nachmittäglichen Kaffeekranz. Doch der grenzenlose Transfer von Daten und Informationen hat auch seine Schattenseiten und birgt Gefahren.
Darüber geben folgende Kapitel Auskunft:
2.1. Die eigene Internetseite
Wie erstellt man eine eigene Internetseite? Was ist eine Domain? Wieso kann der Domainname gegen Marken- und Namensrechte verstoßen? Wer ist für die Registrierung der Internetadresse zuständig?
2.2. Einstellen von Inhalten
Kann ich im Internet frei meine Meinung sagen? Darf man im Internet frei zugängliches Material kopieren und in seinen Internetauftritt einfügen? Kann ich Musik mit Freunden über das Netz tauschen?
2.3. Link setzen
Was muss man beim Setzen eines Links beachten? Stellt ein Link einen Urheberrechtsverstoß dar? Sind sogenannte Disclaimer wirksam?
2.4. Herunterladen von Inhalten
Darf ich frei zugängliches Material aus dem Internet herunterladen? Sind Online-Tauschbörsen legal? Und ist die Nutzung von Online-Videorekordern rechtswidrig?
2.5. Betrachten von Inhalten
Darf man Filme, Videos und Musikdateien, die urheberrechtlich geschützt sind, am Bildschirm anschauen? Was ist bei der Nutzung von Streaming zu beachten?
2.6. Keine Straftaten begehen
Gibt es ein besonderes Internetstrafrecht? Können auch Kinder strafrechtlich verfolgt werden? Wieso finden mich Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden?
2.7. Haftung für Dritte
Haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen, die Haushaltsangehörige begangen haben? Wie ist die Rechtslage, wenn Dritte ungefragt eine WLAN-Verbindung benutzen? Haftet der Accountinhaber für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht? Wie weit reicht die Haftung von Forenbetreibern für fremde Beiträge?
2.8. Die scheinbare Anonymität
Welche Datenspuren hinterlasse ich im Internet? Kann die Staatsanwaltschaft vom Zugansprovider den Namen eines Anschlussinhabers verlangen? Haben private Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen den Seitenbetreiber oder Zugangsprovider?
© Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Für die Richtigkeit der Informationen können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Stand: März 2010
