1.2. Rechte des Verbrauchers
Dem Verbraucher steht in vielen Fällen ein Widerrufsrecht zu, um sich von einem im Internet geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen wieder lösen zu können.
Es kommt vor, dass sich eine Partei bei Vertragsschluss über bestimmte Umstände irrt.
Wenn die Ware mangelhaft ist, hilft das Gewährleistungsrecht, das die Rechte Nachlieferung, Rücktritt und Schadensersatz umfasst.
Daneben geben manche Verkäufer oder Hersteller eine vertragliche Garantie oder nehmen das Produkt sogar unabhängig vom Vorliegen eines Mangels aus Kulanz zurück, wodurch die Rechte des Verbrauchers erheblich erweitert werden.
Das Kapitel schließt mit einer Reihe von Tipps für den Fall, dass der Verkäufer nicht liefert und auf Vorkasse besteht.
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Stand: März 2010
