1.4. Sich Recht verschaffen!
Wichtig ist, von Beginn an Belege und Briefwechsel aufzubewahren, um in einem späteren Gerichtsverfahren Beweise vorlegen zu können. Aber wie kann man nachweisen, dass eine E-Mail den Empfänger erreicht hat und die Nachricht nicht nachträglich manipuliert wurde. Und wie steht es mit der Beweiskraft eines Homepage-Ausdrucks (sog. Screen-Shot)?
Grundsätzlich sollten Sie sich bei komplexen Sachverhalten an einen Rechtsanwalt wenden oder die Beratungsangebote von Verbraucherzentralen und der eCommerce-Verbindungsstelle nutzen. Unsere Internetseite erläutert Ihnen die allgemeine Rechtslage. Jede rechtliche Streitigkeit kann jedoch im Einzelfall anders zu bewerten sein. Ein frühzeitiges Einbeziehen eines Fachmannes spart viel Nerven, Zeit und meistens auch Geld. Auch die Einbeziehung einer Schlichtungsstelle kann Ihnen helfen, Ihren Streit außergerichtlich beizulegen.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist und - wie oft im Falle von Online-Verträgen - welches Recht zur Anwendung kommt, wenn der Vertragspartner in einem anderen Land ansässig ist.
Wichtig ist, den Unterschied zwischen Mahnung und Mahnbescheid zu kennen. Wenn Sie bei einem Mahnbescheid nicht rechtzeitig reagieren, kann am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen.
Leben die Vertragsparteien in unterschiedlichen europäischen Ländern, kann seit dem 1.1.2009 bei Geldforderungen das europäische Mahnverfahren durchgeführt werden, dessen Grundzüge und Besonderheiten Sie kennen sollten.
Leben die Vertragsparteien in unterschiedlichen europäischen Ländern, besteht seit dem 1.1.2009 die Möglichkeit, neben einem nationalen Gerichtsverfahren das so genannte europäische Bagatellverfahren zu bestreiten.
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Stand: März 2010
