Online-Handbuch
1. E-Commerce
1.6. Internetauktionen
1.6. Internetauktionen
Millionen Menschen nutzen täglich Online-Auktionsplattformen. Die wohl größte und bekannteste unter ihnen ist eBay, deren aktive Mitgliederzahl sich eigenen Angaben zufolge alleine in Deutschland auf 14,5 Millionen beläuft. Im Schnitt stehen 28 Millionen Artikel online, von denen alle zwei Sekunden ein Kleidungsstück, alle 14 Sekunden ein Handy und alle zwei Minuten ein Notebook verkauft wird. Welche rechtlichen Besonderheiten bei Online-Auktionen zu beachten sind, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln:
- 1.6.1. Wie erfolgt ein Vertragsschluss auf einer Auktionsplattform?
- 1.6.2. Kann man den Vertrag als Käufer widerrufen?
- 1.6.3. Kann umgekehrt der Verkäufer die Lieferung verweigern, wenn das Höchstgebot für die Ware weit unter Marktwert liegt?
- 1.6.4. Macht man sich strafbar, wenn man gestohlene Ware ersteigert?
- 1.6.5. Haftet das Mitglied, wenn andere Personen über sein Mitgliedskonto (Account) Verträge schließen oder besondere Schutzrechte (z. B. Markenrechte) verletzen?
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Stand: März 2010
