Online-Handbuch
3. Sicherheit im Internet
3.5. Datenschutz im Internet
3.5 Datenschutz im Internet
Der Schutz personenbezogener Daten im Internet ist notwendig. Personenbezogen sind alle Daten, die entweder einer Person zugeordnet sind oder mit einigem Aufwand zugeordnet werden können, z. B. Name, Alter, Anschrift, Beruf, Hobby, Telefonnummer oder IP-Adresse. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, wenn dies eine gesetzliche Grundlage erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Entsprechende Vorschriften finden sich z. B. im Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz.
Immer neue Datenskandale zeigen, dass sich der Nutzer nicht auf eine staatliche Kontrolle und das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben durch Internetdienstanbieter verlassen sollte, sondern seine Daten selbst aktiv schützen muss. Verbraucher sollten dabei so wenige Daten wie möglich bzw. nur die Daten, die für bestimmte Zwecke notwendig sind, im Internet preisgeben.
Die folgenden Rubriken weisen auf die Risiken und Gefahren hin, die die Unkontrollierbarkeit des Internets und seine weitgehende Abrufbarkeit rund um den gesamten Globus mit sich bringen:
Immer neue Datenskandale zeigen, dass sich der Nutzer nicht auf eine staatliche Kontrolle und das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben durch Internetdienstanbieter verlassen sollte, sondern seine Daten selbst aktiv schützen muss. Verbraucher sollten dabei so wenige Daten wie möglich bzw. nur die Daten, die für bestimmte Zwecke notwendig sind, im Internet preisgeben.
Die folgenden Rubriken weisen auf die Risiken und Gefahren hin, die die Unkontrollierbarkeit des Internets und seine weitgehende Abrufbarkeit rund um den gesamten Globus mit sich bringen:
© Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Für die Richtigkeit der Informationen können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Stand: März 2010
