Online-Handbuch
2. Eigenes Verhalten im Internet
2.4. Herunterladen von Inhalten
2.4. Herunterladen von Inhalten
Der Internetnutzer will eine im Internet verfügbare Datei oft nicht nur am Bildschirm betrachten oder abspielen, sondern sich auf seinen eigenen Rechner laden ("Download"). Das hat den Vorteil, dass die Datei jederzeit - auch bei nicht bestehender Internetverbindung – abrufbar ist.
Viele im Netz stehende Inhalte sind jedoch urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall muss der Nutzer den Urheber oder Lizenzinhaber grundsätzlich vor dem Download um Erlaubnis fragen bzw. in einigen Fällen ein Entgelt für die Nutzung zahlen. Ansonsten drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte.
Eine wichtige Ausnahme stellt die Privatkopie dar. Hier erfolgt das Abspeichern nur zum privaten Gebrauch. Aber auch hier sollten Sie sich mit den genauen Details und Grenzen vertraut machen, bevor Sie vielleicht zu sorglos mit dem Kopieren anfangen. So wissen viele Internetnutzer nicht, ob sie Musikdateien für den privaten Gebrauch über Online-Tauschbörsen erwerben dürfen. Oder ob sie in bestehende Urheberrechte eingreifen, wenn sie sich eine im Fernsehen ausgestrahlte Sendung über einen Online-Videorekorder aufnehmen lassen.
Die nachfolgenden Informationen beantworten wichtige Fragen zu diesen Themen:
Viele im Netz stehende Inhalte sind jedoch urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall muss der Nutzer den Urheber oder Lizenzinhaber grundsätzlich vor dem Download um Erlaubnis fragen bzw. in einigen Fällen ein Entgelt für die Nutzung zahlen. Ansonsten drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte.
Eine wichtige Ausnahme stellt die Privatkopie dar. Hier erfolgt das Abspeichern nur zum privaten Gebrauch. Aber auch hier sollten Sie sich mit den genauen Details und Grenzen vertraut machen, bevor Sie vielleicht zu sorglos mit dem Kopieren anfangen. So wissen viele Internetnutzer nicht, ob sie Musikdateien für den privaten Gebrauch über Online-Tauschbörsen erwerben dürfen. Oder ob sie in bestehende Urheberrechte eingreifen, wenn sie sich eine im Fernsehen ausgestrahlte Sendung über einen Online-Videorekorder aufnehmen lassen.
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© Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Für die Richtigkeit der Informationen können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Stand: März 2010
